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BabyCare – 9. Klasse: Neue Schul- und Betreuungsverträge ab Schuljahr 2026/27
Liebe Eltern,
Im Rahmen der Einführung unseres neuen Schulmanagementsystems ClassOwl und des Inkrafttretens des neuen Schulgeldreglements für das Schuljahr 2026/27 erneuern wir unsere Verträge. Dies dient dazu, unsere Systeme auf den aktuellen Stand zu bringen und den geltenden rechtlichen Anforderungen – insbesondere im Datenschutz – zu entsprechen.
Künftig erhalten Sie zwei getrennte Verträge: einen Schulvertrag und einen Betreuungsvertrag. Diese Trennung bringt Ihnen handfeste Vorteile.
Was regeln die Verträge?
Schulvertrag
Der Schulvertrag umfasst die reguläre Beschulung sowie zusätzliche Unterrichtsangebote wie unsere Sprachbooster in Deutsch oder Englisch.
Betreuungsvertrag
Der Betreuungsvertrag deckt die Betreuung und Aufsicht während der Schulrandzeiten, Pausen, der Mittagszeit sowie bei Lagern, Ausflügen und schulischen Veranstaltungen ab. Ferienbetreuung und ausserschulische Angebote sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und werden separat abgerechnet.
Die Ganztagsbetreuung für BabyCare und Vorkindergarten wird im Betreuungsvertrag geregelt.
Wichtig: Betreuungsvertrag ist obligatorisch
Für alle Kinder vom Kindergarten bis zur 9. Klasse ist der Betreuungsvertrag obligatorischer Bestandteil des Gesamtpakets.
Ohne einen unterzeichneten Betreuungsvertrag wird auch der Schulvertrag nicht wirksam. Beide Verträge bilden zusammen die vertragliche Grundlage für den Schulbesuch Ihres Kindes.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Steuerersparnis: Die Betreuungsleistungen sind als Fremdbetreuungskosten steuerlich absetzbar. Das reduziert Ihr steuerbares Einkommen direkt.
- Rechtssicherheit: Die klare vertragliche Trennung schafft Transparenz bei Kosten und Leistungen und entspricht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.
- Aktuelle Daten: Ihre Vertragsunterlagen werden auf den neuesten Stand gebracht – insbesondere beim Datenschutz.
Steuerliche Absetzbarkeit im Detail
Wir haben mit dem Finanzdepartement des Kantons Schwyz ein exklusives Ruling vereinbart:
| Stufe | Steuerlich absetzbar pro Kind/Jahr |
|---|---|
| BabyCare und Vorkindergarten (EarlyYears) | bis CHF 6'200 |
| Kindergarten bis 9. Klasse (bis 14 Jahre) | CHF 3'200 |
Bitte beachten Sie:
- In anderen Kantonen können die abziehbaren Beträge variieren.
- Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr entfällt der steuerliche Abzug für Betreuungskosten.
- Ob zusätzliche Kosten für EarlyCare, LateCare und Clubs geltend gemacht werden können, ist kantonal unterschiedlich geregelt. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle Ihres Kantons.
Welche Verträge benötigen Sie?
| Ihr Kind ist ab SJ 2026/27 in folgendem Schulbereich | Benötigte Verträge |
|---|---|
| BabyCare oder Vorkindergarten | Betreuungsvertrag |
| Kindergarten bis 9. Klasse |
Schulvertrag und Betreuungsvertrag (beide obligatorisch) |
So gehen Sie vor
- Füllen Sie den Vertrag für Ihr Kind elektronisch über den untenstehenden Link aus. Der Vertrag enthält voreingestellte Personaliendaten. Bitte prüfen Sie diese Daten auf Aktualität.
- Beide Elternteile müssen den Vertrag unterzeichnen.
- Füllen Sie die Verträge bis spätestens Ende Mai aus.
Bitte beachten Sie, dass wir aus administrativen Gründen ausschliesslich elektronisch unterzeichnete Verträge akzeptieren können.
Hinweis für Eltern mit neueren Verträgen:
Falls Ihr Kind seit dem Schuljahr 2024/25 eingetreten ist oder demnächst eintritt und Sie bereits eine neuere Vertragsversion unterzeichnet haben, bitten wir Sie dennoch um eine erneute Unterzeichnung. Das neue Schulgeldreglement erfordert entsprechende Anpassungen in allen Verträgen.
Hinweis zu Zahlungsmodalitäten:
Wird im neuen Vertrag eine von der bisherigen abweichende Zahlungsmodalität vereinbart, tritt die Anpassung erst im Schuljahr 2027/28 in Kraft.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Susanne Rutsch: susanne.rutsch@obs.school
Marie-Luise Simoncini: marie-luise.simoncini@obs.school
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Kooperation.
Herzliche Grüsse